Regel
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Getriebe |
2014 konnte noch einmal im Jahr eine Veränderung der einzelnen Gänge vorgenommen werden, der sogenannte Joker. Das geht ab diesem Jahr nicht mehr. Die einmal gewählte Abstufung behält Gültigkeit für die gesamte Saison. |
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Gewicht |
Das Mindestgewicht (mit leerem Tank) muss unter 702 kg liegen. Bisher waren es 691 kg. Die Gewichtsverteilung ist wie folgt reglementiert: Vorderachse mindestens 319 kg, Hinterachse mindestens 375 kg. Damit will man den Magerwahn bei den Fahrern, der aus den Regelungen 2014 entstand, beenden. |
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Motor Power-Unit-Einheit |
Ursprünglich sollten Motoren und Hybridsystem im Februar eingefroren und das ganze Jahr nicht mehr verändert werden. Da die FIA aber im Regelwerk schlicht vergessen hat einen genauen Termin festzulegen und pfiffige Anwälte von Renault dies bereits im Herbst 2014 herausfanden, konnte man es so nicht aufrecht erhalten. Nun wurde die Antriebseinheit in 66 Teile zerlegt und jedes Teil erhielt eine Wertmarke unterschiedlicher Höhe. Die Teams können nun bis zu 32 solcher Wertmarken benutzen und entsprechend weiter entwickeln. Die Anzahl der Wertmarken wird in den Folgejahren sukzessive reduziert. Jeder Fahrer hat nun nur noch 4 statt 5 Motoren im Jahr zur Verfügung. |
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Nasenhöhe |
Ausser dem Pitot-Sensoren (Geschwindigkeitsmessung) darf kein Teil über einer gedachten diagonalen Linie mehr nach vorn ragen. Diese Linie beginnt am vordersten Punkt mit 5 cm und endet am Befestigungspunkt der Nase in einer Höhe von 55 cm. Gleichzeitig dürfen alle Linien ab 10 cm vor dem Cockpitrand nur noch konvex geformt werden. Damit sind die häßlichen Stufen, wie sie im Vorjahr an den Nasen zu sehen war, Vergangenheit. |
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Punktewertung |
Man rudert wieder zurück. Die unsinnige Überbewertung des letzten Rennens mit der doppelten Punktzahl ist wieder abgeschafft, es gibt wieder eine Gleichstellung aller Rennen, durch die gleiche Punktezahl. |
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Sicherheit |
Künftig müssen die 2 Stahlseile, welche die Räder im Falle eines Schadens am Auto halten sollen, 6 Kilojoule Energie absorbieren können. Von der Fahrgastzelle muss eine symmetrische Knautschzone eingebaut werden, die nicht weiter hinten als 85 cm hinter der Vorderachse beginnen darf. Die am oberen Cockpitrand um Kopf und Nacken verlaufende Halskrause muss weiter nach vorn gezogen werden. Doppelt festzuzurrende Sicherheitsverschlüsse bei den Radmuttern ist Pflicht. |
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Teil- Neutralisation |
Es wird ein sogennantes Virtuelles-Safety-Car eingeführt. Dieses kommt zum Einsatz wenn nur an einer Passage eine bedrohliche Situation entstanden ist. Angezeigt wird dies durch doppelt geschwengter Gelber-Flagge. Dabei ermittelt das Einheits-Steuergerät zwischen zwei Streckenposten eine Richtzeit. Die Fahrer müssen sich an diese Zeit halten und dürfen nicht überholen. Ein Besuch der Box ist in dieser Zeit nur erlaubt wenn man Reifen wechseln muss. Im Gegensatz zur echten Safety-Car-Phase wird damit das Rennen nicht völlig beeinflusst und Vorsprünge nicht völlig eingeschmolzen. |
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Testfahrten |
Auch hier wird das Regelwerk verschärft, es gibt nur noch vier und nicht wie bisher sechs Testtage. Zwei der Testtage sind dabei jungen A-Lizenzfahrern vorbehalten. Jung heißt in diesem Fall mit nicht mehr als zwei Grand Prix! Um die Reisekosten weiter zu senken dürfen die Test's nur noch in Europa stattfinden. |
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Unsicheres Losfahren |
Automatisch wird ab diesem Jahr das sogenannte Unsafe Release, also das unsichere Losfahren, mit einer zehnsekündigen Stopp-und-go-Zeitstrafe geahndet. Bei besonders harrschen Fällen kann auch zu noch härteren Strafen gegriffen werden. |
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Zeitstrafen |
Für weniger schlimme Vergehen können die Rennstewards nun neben der bisher üblichen Fünf-Sekunden-Zeitstrafe auch eine Zehn-Sekunden-Zeitstrafe aussprechen. |
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Zwangsurlaub |
Arbeiten am Antriebsstrang sind währned der Sommerpause verboten. Damit wird den Teams die Möglichkeit genommen andere Ingenieure aus der Entwicklungsabteilung für Serienfahrzeuge für die Zwangsurlauber einzusetzen. |
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